KT (E6) 09/2013 Seite 119/134
21. Entsorgung
21.1 Entsorgung der Transportverpackung
Bänder zum Fixieren der Umver-
packung auf Palette
Kunststoff Kunststoff-Recycling
Holzkiste (Option)
mit Metallschrauben
Nichtholz (IPPC-Standard)
Palette
mit Schaumstoffpolsterung
Massivholz (IPPC-Standard)
Umverpackung
mit Metallklammern
Türschutz,
Schutz der Einschu/jointfilesconvert/1710757/bgitter
PE Schaum Kunststoff-Recycling
Tüte für Betriebsanleitung
Luftpolsterfolie (Verpackung opti-
onaler Zubehörteile)
PE-Folie Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-
sorgt werden.
21.2 Außerbetriebnahme
Hauptschalter (1) ausschalten. Gerät vom Stromnetz trennen.
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 21.3 bis 21.5 entsorgen.
21.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen a/jointfilesconvert/1710757/bgege-
ben werden.
Der Kühlbrutschrank KT trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und
Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August
2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und
ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umwelt-
schutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser
die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.
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